FAQ

FAQ


Diese Seite soll helfen, häufig gestellte Fragen zu beantworten.

Wie bekommt man ein Flugzeug des Fördervereins?

Buchungsantrag unter "Flugzeug beantragen" ausfüllen und losschicken. Die Buchungsanträge werden gesammelt. Der Vorstand des Fördervereins bestimmt dann über die Verteilung der Flugzeuge, falls es Terminüberschneidungen gibt. Dabei gilt, dass Fliegerkameraden aus Baden-Württemberg und hier insbesondere Junioren, Teilnehmer und Ausrichter von Streckenfluglagern sowie Teilnehmer von Wettbewerben Vorrang haben. Über die Vergabe der Flugzeuge wird in der Regel Ende des Vorjahres entschieden, wenn die meisten Termine für Wettbewerbe, Meisterschaften und Trainingslager feststehen.
Um einen Einsitzer zu erhalten, muss das Mitglied eine Flugerfahrung von mindestens 100 Stunden nach Scheinerhalt nachweisen. Bei uns nicht bekannten Piloten behalten wir uns vor, gegebenenfalls beim Vorstand bzw.Ausbildungsleiter seines Vereins Erkundigungen über seine Flugerfahrung einzuholen.
Um ein Flugzeug beantragen zu können, ist eine Mitgliedschaft von mindestens drei Jahren erforderlich. Ausnahmen kann der Vorstand in begründeten Fällen genehmigen, wenn der Förderbeitrag für 3 Jahre rückwirkend entrichtet wird. Für Gast- und Einweisungsflüge kann auch gegen Entrichtung von 2 Förderbeiträgen eine Kurzmitgliedschaft erworben werden
Einzelheiten zur Mitgliedschaft siehe auch unter "Mitglied werden".

Gibt es neben dem Jahresbeitrag noch zusätzliche Kosten?

Prinzipell gibt es außer dem Jahresförder-beitrag keine weiteren Kosten. Jedoch muss bei der Flugzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 250 EUR hinterlegt werden, die bei Rückgabe des unbeschädigten Flugzeugs inclusive Zubehör wieder zurückbezahlt wird.

Was passiert, wenn Flugzeug und/oder Anhänger beschädigt sind?

Die Versicherungssumme im Schadensfall beträgt für:
Duo-Discus (BW 1):
Haftpflicht: EUR 2.5 Mio CSL,Luftfahrtunfallversicherung pro Sitz EUR 18.000,- Tod / Invalidität
Kasko Selbstbeteiligung: EUR 1.000,- + verlorener SFR von EUR 526,- + MWST

Discus 2 (BW 2):
Haftplicht: EUR 1.5 Mio, keine Unfallversicherung
Kasko Selbstbeteiligung: EUR 1.022,- + verlorener SFR von EUR 423,- + MWST

Discus 2 (BW 3):
Haftplicht: EUR 1.5 Mio, keine Unfallversicherung
Kasko Selbstbeteiligung: EUR 1.022,- + verlorener SFR von EUR 423,- + MWST

Duo-Discus (BW 4):
Haftpflicht: EUR 2.5 Mio CSL,Luftfahrtunfallversicherung pro Sitz EUR 18.000,- Tod / Invalidität
Kasko Selbstbeteiligung: EUR 1.000,- + verlorener SFR von EUR 526,- + MWST

Muß ein Copilot im Duo Födervereinsmitglied sein, oder reicht auch eine Mitgliedschaft in einem beliebigen Verein?

Beide Piloten müssen Mitglieder unseres Fördervereins sein.
Für kurze Gast- und Einweisungsflüge kann eine Kurzmitgliedschaft erworben werden, siehe auch unter "Mitglied werden".

Ist die Mitgliedschaft im Förderverein mit irgendwelchen Verpflichtungen verbunden?

Prinzipiell nein, bei Flugzeugnutzung wird aber Folgendes erwartet:
- Sorgfältiger Umgang mit den Fördervereinsflugzeugen
- Flugzeuge UND Hänger sind in einem geputzten und vollständigen Zustand zurückzugeben.
- Bei kleinen Beschädigungen kann die hinterlegte Kaution einbehalten werden.
- Bei großer Beschädigung wird erwartet, daß der Schadensfreiheitsrabatt und die oben genannte Selbstbetreiligung übernommen wird. Auf begründeten Antrag beim Vorstand kann diese Verpflichtung entfallen.

Kann man die Mitgliedschaft im Förderverein jederzeit kündigen?

Ja. Allerdings ist es nicht im Sinne des Fördergedankens, gleich nach der Flugzeugnutzung wieder auszutreten. Die Mitgliedschaft in unserer Solidargemeinschaft ist als Generationenvertrag zur Förderung vornehmlich jugendlicher Streckenflieger zu verstehen.

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